Oktober 2020
Gesellschaftsjagden unter Coronabedingungen:
Hinweis für Gesellschaftsjagden unter Coronabedingungen
Dezember 2018
Jagdabgabe in NRW verfassungswidrig:
Bis zur weiteren Klärung empfiehlt der Landesjagdverband jedem, der 2019 seinen Jagdschein zu verlängern hat, dies erst im März bei seiner Unteren Jagdbehörde zu beantragen (RWJ 12/2018).
Einer bereits geleisteten Zahlung der Jagdabgabe kann widersprochen werden, wenn diese nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Nach den eindeutigen Hinweisen des OVG Münster zur Verfassungswidrigkeit der
Jagdabgabe wird vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Empfehlung ausgesprochen, die Sie diesem PDF zur Jagdabgabe entnehmen können.
September 2018
MULNV NRW:
Jagdliche Maßnahmen nach dem Ausbruch der ASP in Belgien Schreiben von Herrn Staatssekretär Dr. Bottermann vom 28.09.2018
Aufruf zur erhöhten Wachsamkeit zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest.
Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Verantwortungsbewusstes Verhalten kann einen Ausbruch hierzulande verhindern.“ Aufruf, tote Wildschweine umgehend zu melden.
„Die Lage nehmen wir sehr ernst, die Afrikanische Schweinepest rückt immer näher. Es ist sehr wichtig, dass sich alle so verantwortungsbewusst wie möglich verhalten, um einen Ausbruch hierzulande zu verhindern“, sagte Heinen-Esser nach einer Besprechung der von ihr eingesetzten Sonder-Arbeitsgruppe zur Afrikanischen Schweinepest (ASP).
Gestern Abend war bekannt geworden, dass bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien, im Dreiländereck Belgien, Frankreich, Luxemburg, die ASP festgestellt wurde. Der Fundort liegt etwa 60 Kilometer von der deutschen und rund 120 Kilometer von der nordrhein-westfälischen Grenze entfernt. Nach aktuellen Informationen müssen die Wildschweine schon mehrere Tage im Wald gelegen haben.
Zur Vorsorge hat das Umweltministerium ein verstärktes ASP-Monitoring in der gesamten Grenzregion veranlasst. Dies umfasst insbesondere die Kreise Aachen, Düren und Euskirchen. Vor dem Hintergrund der möglichen Übertragung der ASP durch Wildschweine und einem akut hohen Wildschweinbestand appelliert das Umweltministerium an Jäger in den angrenzenden Gebieten, Schwarzwild verstärkt zu bejagen. Zudem steht das Umweltministerium im Austausch mit dem Verkehrsministerium, das insbesondere die Rastplätze entlang der Autobahnen regelmäßig kontrolliert, sichert und Reisende mit Hinweisschildern zur Vorsorge und richtigen Entsorgung von Lebensmitteln auffordert.
Um die aktuelle ASP-Lage fortlaufend zu bewerten und die einzuleitenden Maßnahmen abzustimmen hat Ministerin Heinen-Esser unter der Leitung des zuständigen Abteilungsleiters eine abteilungsübergreifende Sonder-Arbeitsgruppe einberufen. Auch die Ministerin und Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann werden regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen.
In den zurückliegenden Monaten wurden in Nordrhein-Westfalen und koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgemaßnahmen ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter Vorsitz Nordrhein-Westfalens haben Bund und Länder ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen zur Verhinderung einer Einschleppung der ASP vereinbart. Unter anderem hatten der Kreis Recklinghausen und der Rheinisch-Bergische Kreis mit Unterstützung des Umweltministeriums und des LANUV Krisenübungen durchgeführt, um im Falle eines Ausbruchs der ASP im Wildschweinbestand bestmöglich vorbereitet zu sein. Auch für diesen Fall sieht sich das Umweltministerium gut gerüstet.
Als Hauptübertragungsquellen der ASP gilt neben den Wildschweinen vor allem das Verhalten von Menschen. So kann der Erreger über Kleidung, Autoreifen oder Nahrungsmittel, wie zum Beispiel ein achtlos entsorgtes Wurstbrot übertragen werden. Heinen-Esser ruft die breite Öffentlichkeit, insbesondere Jäger, Förster, Reisende, Fernfahrer, Pilzsammler und Tierhalter dazu auf, keine Lebensmittelreste in offenen Mülleimern zu entsorgen, von Jagdreisen in aktuelle Ausbruchsgebiete abzusehen sowie Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben strikt einzuhalten.
Zudem ruft das Umweltministerium dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden. Wer ein totes Wildschwein findet wird gebeten, dies unter der Telefonnummer 0201 / 714488 oder per Mail an nbz@lanuv.nrw.de der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.
Hintergrund zur Afrikanischen Schweinepest:
Die ASP ist eine durch einen Virus hervorgerufene Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die bei Schweinen zumeist tödlich verläuft. Für Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich. Seit 2014 breitet sich die Tierseuche in Ost-Europa unter Wildschweinen aus. Bisher hat es keine Fälle von ASP in Deutschland gegeben. Polen ist seit mehreren Jahren stark von ASP-Ausbrüchen in der Wild- und Hausschweinepopulation betroffen. Anfang September wurde erstmals ein Ausbruch der ASP in Bulgarien berichtet.
Da das Virus in Lebensmitteln, die Fleisch enthalten (Wurstwaren), lange überlebt, besteht die Gefahr, dass das Virus über den Ferntransport z.B. entlang der Autobahnen nach Nordrhein-Westfalen eingetragen wird. Um Hausschwein-Bestände in Nordrhein-Westfalen zu schützen, bedarf es der Unterbrechung der Übertragungswege. Einer der sehr wahrscheinlichen Übertragungswege besteht aus drei, nacheinander geschalteten Abschnitten:
Dem Ferntransport des ASP-Virus aus den Ausbruchsgebieten über Autobahnen nach Nordrhein-Westfalen erfolgt durch Menschen aufgrund von Transport infizierten Materials (z.B. LKW, PKW, Kleidung, Schuhwerk, Lebensmittel wie Wurstwaren).
Mit diesem Material können sich dann Wildschweine infizieren, z.B. durch die Aufnahme infizierter Wurstwaren an Autobahn-Rändern oder auf den Parkplätzen an Raststätten. Wildschweine transportieren das ASP-Virus in die entsprechende Region.
Vom Kot lebender als auch unmittelbar von verendeten Wildschweinen kann anschließend durch Sekundärverwerter oder wieder durch den Menschen selber der Eintrag in Nutztierhaltungen erfolgen und dort in großem Ausmaß Tierleid sowie hohen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Der infizierte Nutztierbestand muss dann getötet werden. Für Nordrhein-Westfalen und angrenzende Regionen würden in einem solchen Fall auch internationale Handelseinschränkungen drohen.
Weitere Informationen entnehmen sie bitte der Homepage des Ministeriums (https://www.umwelt.nrw.de) oder seiner Behörden.